Rückholung von Sozialversicherungsbeiträgen zahlt sich aus

Wer Sozialversicherungsbeiträge zahlt, geht davon aus, dass er auch einen Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung hat. Doch das ist nicht immer der Fall. Als geschäftsführender Gesellschafter, mitarbeitender Familienangehöriger oder auch Ehegatte oder Lebenspartner haben Sie trotz Beitragszahlung keinen grundsätzlichen Leistungsanspruch. Und das hat im Fall einer Insolvenz, bei Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung weitreichende Konsequenzen:

Folgen bei Insolvenz

  • Rückzahlung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
  • Minderung der bisher erworbenen Ansprüche auf Altersrente um die Hälfte
  • Nachzahlung des Arbeitgeberanteils zur Kranken- und Pflegeversicherung von bis zu fünf Jahren
  • Rückzahlung der Zulagen zur Riester-Förderung

Folgen bei Arbeitslosigkeit

  • bei Einstufung als Selbstständiger keine Auszahlung von Arbeitslosengeld
  • gegebenenfalls Kürzung der Arbeitsrente
  • Nachversteuerung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung droht, da nur Arbeitnehmer lohnsteuerfreie Zuschüsse vom Arbeitsgeber erhalten können

Folgen bei Erwerbsminderung

  • Kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt werden

Unsere Empfehlung als unabhängiger Finanzberater: Prüfen Sie Ihren Sozialversicherungsstatus und schaffen Sie Rechtssicherheit für Ihre Zukunft!

Durch eine rechtzeitige, rechtsverbindliche Überprüfung des Sozialversicherungsstatus verschaffen Sie sich und Ihren mitarbeitenden Familienangehörigen die notwendige Rechtssicherheit. Wer zu viel Sozialversicherungsbeiträge zahlt bzw. auf die Rückerstattung sozialversicherungspflichtiger Beiträge verzichtet, verschenkt viel Geld. Die rechtsverbindliche Klärung des Sozialversicherungsstatus gibt Sicherheit und die Chance auf Verdoppelung der Altersvorsorge.

Als freie Finanzberater helfen wir Ihnen bei der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht und der Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge. Dazu prüfen Partner aus unserem Netzwerk Ihren Sozialversicherungsstatus. Nach erfolgreicher Befreiung beraten wir Sie umfassend zur Neugestaltung Ihrer privaten und betrieblichen Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsversorgung sowie über die Neuregelung Ihres Krankenversicherungsschutzes.

Lassen Sie sich von uns individuell beraten! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin, gerne bei Ihnen oder in unserem Büro.

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